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„Es kommt nicht darauf an, was einer mitbringt,
sondern darauf, was er daraus macht.“

(Alfred Adler)

 

Ausbildungswegweiser

Hier möchten wir Ihnen nähere Informationen zu Inhalt und Ablauf der Ausbildung geben.

Was versteht man unter analytischer Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie? Worin liegen die Unterschiede?
(Quelle: Kommentar Psychotherapierichtlinien, Faber-Haarstrick)

Analytische Psychotherapie ist eine Anwendungsform der Psychoanalyse auf die Krankenbehandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie orientiert sich bei der Behandlung einer neurotischen Erkrankung oder Behinderung an dem Zweckmäßigen und Notwendigen, um die Beschwerden und Störungen zu lindern.
Analytische Psychotherapie erfordert die Einschätzung  und analytische Aufschlüsselung des verdrängten, also unbewussten neurotischen Konflikts, die Nutzung und Deutung des Übertragungs- und Gegenübertragungsgeschehens, die Deutung und verstehende Begleitung regressiver Prozesse, die analytische Bearbeitung von Widerstandsphänomenen und die veränderte Einflussnahme auf strukturelle Gegebenheiten des Patienten. Eine durch Selbsterfahrung gewonnene psychoanalytische Identität des Therapeuten muss ermöglichen, übertragungsneurotische Prozesse und Gegenübertragungsphänomene zu erkennen und sie zu deuten sowie den analytischen Widerstand des Patienten zu bearbeiten.

Bei der  tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie ist die therapeutische Regression eher eingeschränkt. Die Behandlung richtet sich eher an den relevanten aktuellen psychosozialen Konflikten und ihren dazugehörigen Lösungsmustern aus und macht die pathologischen Kompromissbildungen zum Gegenstand ihrer Arbeit. Die tiefenpsychologische Behandlungsform zentriert mehr auf das „Gegenwartsunbewusste“, während die analytische Psychotherapie  auch das „Vergangenheitsunbewusste“ mit einschließt.

Hier finden Sie Informationen über unser Angebot zur sogenannten „verklammerten“ (kombinierten) Ausbildung in den psychoanalytisch begründeten Verfahren (AP und TP):

Hier finden Sie Informationen über unser Angebot zur separaten Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie als psychoanalytisch begründetem Verfahren (TP):

Unsere Ausbildungsgänge entsprechen  den qualitativen Anforderungen der Deutschen Gesellschaft für Individualpsychologie (DGIP e.V.) und der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT e.V.).
Die Inhalte der Ausbildung berücksichtigen in vollem Umfang die Vorgaben durch die „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten“ (PsychTh-APrV).

Neben der psychoanalytischen Basiskompetenz finden die Individualpsychologie, die Objektbeziehungstheorien, die Selbstpsychologie und intersubjektive Perspektiven besondere Berücksichtigung. Vermittelt werden wissenschaftliche Erkenntnisse, Theorien und praxeologische Grundsätze und Prinzipien der psychoanalytisch begründeten Verfahren.

Inhaltliches Ziel ist es, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die erforderlich sind, um die Diagnostik, Therapie und Rehabilitation bei Menschen mit psychischen Störungen von Krankheitswert eigenständig und selbstverantwortlich durchführen zu können.
Die Auszubildenden sollen in der Lage sein, sowohl im präventiven, kurativen als auch rehabilitativen Bereich der psychischen Leiden, Störungen, Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen wissenschaftlich kompetent zu handeln. Sie sollen die Grenzen des Fachgebietes erkennen können und mit anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen eigenverantwortlich und kooperativ zusammen arbeiten können.

Das Institut unterstützt die Kandidaten in der Klärung der persönlichen und fachlichen Eignung. In zwei unabhängigen Gesprächen mit Lehranalytikern, welche das Institut benennt, werden diese Fragen im Rahmen des Aufnahmeverfahrens erörtert.
Im Rahmen der Ausbildung bringen sich die Kandidaten mit ihrer gesamten Persönlichkeit ein, sie schulen sich differenziert in ihrem psychodynamischen  Verständnis,  sie entwickeln eine sensible und fachlich kompetente Selbstreflektion. Die Ausbildung setzt eine hohe Motivation und die Bereitschaft zur intensiven Selbsterfahrung voraus.

 

Besonderheit der psychoanalytischen Ausbildung

In den letzten Jahren wurde vielfach in Publikationen erörtert, was denn eine psychoanalytische Ausbildung ausmachen sollte, welche Kompetenzen sie fördern müsste und in welcher Weise diese vermittelt werden könnten.
Wie schließen uns der Ansicht an, dass wir persönliche, Beziehungs- und Konzeptionskompetenz integriert vermitteln möchten.
Nach Tuckett (2004, 2005)  sehen wir psychoanalytische/psychodynamische Kompetenz als integriert aus drei unterschiedlichen, aber miteinander verknüpften Befähigungen an: teilnehmendes Beobachten, Konzipieren und Intervenieren. Die Entwicklung dieser Befähigungen ermöglicht das Ausbildungsinstitut über die Trias von Selbsterfahrung, Theorie und Praxis.

Im Forschungsgutachten der DGPT zur Psychoanalytischen Ausbildung (2009) wird ausgeführt: „Die durch Erfahrung in der Lehranalyse und in den supervidierten Behandlungen entstandenen Fragestellungen fördern in ganz eigener Weise die Fähigkeit und die Motivation zur Aneignung von Theoriekonzepten und zur differenzierten klinischen Erarbeitung der psychoanalytischen Krankheitslehre. Insofern ist gerade der Theorieerwerb an die Vernetzung zwischen begleitender Selbsterfahrung, Erkenntnis unbewusster Prozesse und klinischer Situation gebunden, ohne die die Begrifflichkeit der Psychoanalyse leer und unzugänglich bleibt. In den psychoanalytischen Mitgliederorganisationen arbeiten eine große Zahl klinisch erfahrener Lehrer zusammen, die die Pluralität der theoretischen Ansätze repräsentieren und daher wertvolle Anregungen aus unterschiedlichen klinischen Anwendungsformen der Psychoanalyse vermitteln und lehren können. Dieser besondere Gewinn psychoanalytischer Übersetzungsarbeit klinischen Wissens in Fragen des Settings, der Technik und Behandlungsplanung darf nicht unterschätzt werden, auch als Angebot von Vielfalt, das die Identitätsentwicklung der späteren Psychoanalytiker als Prozess fördern.“
Entsprechend streben wir im Kontext der Ausbildung die Entwicklung einer psychotherapeutisch-psychoanalytischen Identität an, die einerseits verwurzelt ist in den Traditionen des Instituts und jeweiligen Dachverbände, andererseits aber auch Individualität und Pluralität ermöglicht. Kandidat*innen und Kolleg*innen sollen offen und neugierig bleiben können für neue Entwicklungen in unserem Gebiet als Profession und Wissenschaft.

 

Ort und zeitlicher Aufwand

Die theoretische Ausbildung findet überwiegend in den Räumen des  Alfred Adler Institutes in Düsseldorf in der Degerstraße 10  statt. Im Rahmen der praktischen Tätigkeit gibt es Kooperationen mit Kliniken und anderen Einrichtungen (KooperationsklinikenDie praktische Ausbildung mit ambulanter Behandlungstätigkeit findet in den Räumen des Instituts oder in der Ambulanz angeschlossenen Lehrpraxen statt.
Die Institutsräume liegen in dem lebendigen und attraktiven Stadtteil Flingern-Nord. Hier gibt es kleine einladende Restaurants, Boutiquen,  interessante kreative Geschäfte und eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz.

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Wegbeschreibung

Die theoretische Ausbildung erfolgt überwiegend in Seminarform. Die Gesamtausbildung ist als berufsbegleitende Ausbildung über mind. 5 Jahre konzipiert.  Die entsprechenden theoretischen Inhalte können auch zur Anerkennung der Fachkunde in Gruppentherapie oder  Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie berücksichtigt werden, wenn die zusätzliche Abrechnungsgenehmigung nach den Psychotherapie-Richtlinien angestrebt wird.

 

Finanzieller Aufwand

Der finanzielle Aufwand für die Ausbildung ist vor allem zu Beginn der Ausbildung, während der Praxiszeiten als  PiA (Psychotherapeut/in  in Ausbildung) erheblich. Während der Zeiten des PT1 mit mind. 1200 Stunden in einer psychiatrischen Einrichtung  und während des  PT2 mit  mind. 600 Stunden in einer psychosomatisch-psychotherapeutischen Reha-Einrichtung oder Ausbildungspraxis erfolgt noch keine angemessene Bezahlung. Hier werden Seminargebühren und Selbsterfahrungskosten fällig, die im Rahmen der Ausbildung  noch nicht gegenfinanziert werden können.

Sie müssen bis zum Erreichen der Behandlungserlaubnis (sog. „Praktikando-Status“) mit folgenden Kosten rechnen:

  • mind. 60 Std. (TP) bzw. mind. 100 Std. Std. (AP/TP) Selbsterfahrung: ca. 6.000 – 10.000 Euro
  • zwei Aufnahmegespräche: ca. 160 Euro
  • Semestergebühren für 200 Stunden: 4 x 450 Euro : 1.800 Euro
  • Erstinterview-Praktikum (mind. 10 Supervisionsstd. zu 10 Erstinterviews): 900 – 1000 Euro

Das bedeutet einen finanziellen Aufwand von mind. 8860 bzw. 12.960 Euro bis zum Praktikando-Status.

Danach kann sich Ihre finanzielle Situation entspannen.

Nachdem Sie den Praktikando-Status erreicht haben, gelingt Ihnen eine Gegenfinanzierung. Auch die im ersten Ausbildungsteil bereits geleisteten Investitionen können rückblickend ausgeglichen werden.  Indem Sie im Rahmen unserer Institutsambulanz ambulante Patientenbehandlungen  unter Supervision durchführen, erhalten Sie pro Behandlungsstunde ein Honorar. Die Behandlungs- und  Abrechnungsmodalitäten hierfür werden über die Institutsambulanz geregelt. Hier finden Sie eine detaillierte Darstellung der Kosten sowie der Gegenfinanzierung durch Ihre Einnahmen:

Die Ausbildungsverträge finden Sie in der jeweiligen Ausbildungsordnung (s.o.), die Ihnen auch den Ablauf der Ausbildung nochmals eingehend erläutert. Die aktuelle Gebührenordnung finden Sie im Anschluß. Bitte berücksichtigen Sie, dass diese den allgemeinen Honorar- und Einkommensentwicklungen angepasst werden kann. Ihre zu erzielenden Einkünfte erhöhen sich in einem solchen Falle aber ebenfalls proportional.

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Gebührenordnung

Staatliche Prüfung und Ausbildungsabschluss

Die zuständige Landesbehörde für unser Ausbildungsinstitut ist :
Das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie der Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30865, 40408 Düsseldorf.
Es gelten die jeweils aktualisierten Prüfungsbestimmungen nach dem Psychotherapeutengesetz.
Prüfungen finden zwei Mal pro Jahr statt: Der schriftliche Teil der Prüfung jeweils etwa Mitte März und Mitte August; der mündliche Teil der Prüfung erfolgt i.d. Regel innerhalb von 6 Wochen nach dem schriftlichen Teil.
Der Antrag zur Prüfung muss der Behörde spätestens bis zum 10. Januar bzw. bis zum 10. Juni zugegangen sein. Weitere Informationen finden Sie hier

Mit Bestehen der staatlichen Prüfung können Sie die Approbation und Eintragung ins Arztregister beantragen, was die Voraussetzung für die Niederlassung in eigener Praxis darstellt. Mit einem Institutsabschluss an einem durch die DGIP e.V. und der DGPT e.V. anerkannten psychoanalytischen Institut erreichen Sie außerdem den Abschluss „Psychoanalytiker*in (DGIP)“ bzw. „Tiefenpsycholog*in (DGIP)“ und können vollwertiges Fachmitglied in beiden Gesellschaften werden.

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie für unsere Ausbildungsgänge interessieren konnten.
Falls Sie sich nun persönlich informieren möchten, laden wir Sie herzlich zu unserer nächsten Informationsveranstaltung ein (s. Termine).
Bitte melden Sie sich dazu über unser Sekretariat an. Sie können uns Ihr Interesse telefonisch, per e-mail (info@aaid.org ) oder über unser Anmeldeformular signalisieren.

Die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung ist wichtige Voraussetzung im Falle einer Bewerbung. Auch individuelle Fragen an unsere Psychologische Ausbildungsleitung sind dort möglich. Das Aufnahmeverfahren wird Ihnen in jedem Fall eingehend erläutert.
Nähere Informationen dazu finden Sie auch hier.

Für Kolleginnen und Kollegen, die bereits über eine Approbation verfügen, bieten wir verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten zur Erweiterung der Fachkunde an. Bitte informieren Sie sich dazu unter dem Menüpunkt Weiterbildung. Auch bei Interesse an einer Weiterbildung sind Sie herzlich zu unserer Informationsveranstaltung eingeladen.

Für alle Fragen, die dort nicht zu klären sind, steht Ihnen unsere Aus- und Weiterbildungsleitung gerne zur Verfügung.