Informationen für Patientinnen und Patienten
Falls Sie auf der Suche nach einem geeigneten Psychotherapie-Platz sind, können Sie sich an unsere Instituts-Ambulanz wenden. Wir bieten Sprechstunden nach Terminvereinbarung an. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich gesetzlich versicherte Patient:innen behandeln können. Außerdem gelten im Rahmen der Instituts-Ambulanz aufgrund von internen Vorgaben z.T. andere Bedingungen als bei niedergelassenen Psychotherapeut:innen. So können Patient:innen mit Suchterkrankungen, Patient:innen mit psychotischen Erkrankungen oder Patient:innen mit suizidalen Krisen nicht in der Ambulanz behandelt werden. Auch Patient:innen, die innerhalb der letzten zwei Jahre eine ambulante Psychotherapie in Anspruch genommen haben oder in den letzten Jahren mehrere Klinikaufenthalte hatten, wenden sich bitte an niedergelassene Kolleg:innen.
Die Anmeldung erfolgt telefonisch über unsere Ambulanzkoordination. Hier werden Ihre Daten aufgenommen. Sobald Kapazitäten vorhanden sind, werden Sie von uns kontaktiert und zu einem Erstgespräch eingeladen.
In dieser ersten Sprechstunde mit einem der Ambulanzkoordinatoren wird gemeinsam entschieden, ob eine psychotherapeutische Behandlung in Ihrem Falle anzuraten wäre und welche Therapie am ehesten in Frage käme. Falls eine der am Institut angebotenen Formen der Psychotherapie für Sie passend sein könnte, werden Sie an einen Behandler/eine Behandlerin unserer Ambulanz weitergeleitet. Hierbei handelt es sich um Psycholog:innen oder Ärztinnen und Ärzte, die sich an unserem Institut in fortgeschrittener psychotherapeutischer/psychoanalytischer Aus- und Weiterbildung befinden.
Zunächst werden weitere Sprechstunden bzw. probatorische Sitzungen mit Ihrem Therapeuten/Ihrer Therapeutin durchgeführt, die der weiteren Entscheidungsfindung darüber dienen, ob eine Zusammenarbeit erfolgversprechend erscheint und welche Therapieform für Sie am hilfreichsten wäre. Sie erhalten eine umfassende Aufklärung über die Möglichkeiten Ihrer Behandlung.
Am Ende dieser Phase wird der Antrag an die Krankenkasse gestellt. Nach Eingehen des Bewilligungsbescheides kann mit der Psychotherapie begonnen werden.